Neue EU-Verordnung: Verbot von Bisphenol A (BPA)

Alles auf einen Blick: Seit 20. Januar 2025 ist die Verordnung (EU) 2024/3190 in Kraft: Wir haben mit Blick auf BPA alle Hintergründe, Fristen und Grenzwerte zusammengefasst, die Sie jetzt wissen müssen.

Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Innenbeschichtung von Konservendosen verwendet. Es dient dazu, eine schützende Schicht zu schaffen, die das Metall vor Korrosion schützt und gleichzeitig verhindert, dass der Inhalt der Dose mit dem Metall reagiert. Diese Beschichtung hilft, die Haltbarkeit der Lebensmittel zu verlängern und deren Geschmack zu bewahren. Mit der am 20. Januar 2025 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2024/3190 über das Verbot von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen sowie Bisphenolderivaten stehen Unternehmen wie wir bei Paul M. Müller vor großen Herausforderungen, da diese neue Regelung erhebliche Anpassungen in der gesamten Lieferkette erfordert. Welche genau das sind und welche Fristen Sie jetzt beachten sollten, lesen Sie hier in unserem Info-Blatt auf DEUTSCH und ENGLISCH. 

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Unser Experte

Thomas Schneidawind

Geschäftsführer, Ansprechpartner für Bohnen, Kapern, Paprika, Peperoni und Tomatenprodukte

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